fingerprint Die heilige Taufe

Was ist eigentlich Taufe?

In der Taufe spricht Gott seine Liebe dem Täufling auf dessen Person hin zu und gibt seinen Heiligen Geist in dessen Leben. Die Taufe hat ihren Grund im rettenden Handeln Gottes, mit dem er jeden Menschen als sein Kind annehmen will, ihm den Weg zum ewigen Leben frei macht und ihn dorthin führen will.

Die Taufe ist eine Wegmarke auf dem Weg zum Heil und als solche in der evangelischen Kirche ein Sakrament. Sie ist einmalig und gilt für das ganze Leben und die ganze Existenz des Täuflings. Die Sündenvergebung wird dem Täufling zugesagt.

Wird dem Täufling dies im Kindesalter zugesprochen, so zielt die Taufe darauf, dass er sie später selbst annimmt. Mit der Konfirmation wird religionsmündigen Getauften eine mögliche Form angeboten, mit einem Ja zur eigenen Taufe auf die vorausgehende Zusage Gottes zu antworten.
Jede Taufe enthält das Element des Bekenntnisses. Der erwachsene Täufling bekennt sich öffentlich zu Gott und seiner christlichen Gemeinde. Bei Kindern wird dieses Bekenntnis stellvertretend von den Eltern und Paten gesprochen. Sie sollen gut begleitet werden. Täuflinge werden mit der Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Diese sieht sich in der Verantwortung ihrer Begleitung und will ihnen geistliche Heimat sein. Dazu gibt es zahlreiche Angebote für Kinder und Jugendliche in unseren Kirchengemeinden.

Den Eltern und Paten wird von der Gemeinde das Amt und die Aufgabe übertragen, den Täufling zu begleiten und ihn zu einem eigenen Ja zu führen.

Sie wünschen eine Taufe für sich oder Ihr Kind?

Wenn sie eine Taufe für sich oder die ihnen Anvertrauten wünschen, melden Sie sich gerne im Pfarramt. Sie erhalten dann die erforderlichen Unterlagen. Ein paar Wochen vor dem Tauftermin kommt Pfarrer Schmauder zu ihnen und wird im Gespräch alles Wichtige besprechen.
Auch wenn sie Fragen zur Taufe, zur Patenschaft und ähnlichen Themen haben, können sie gerne damit auf uns zu kommen.

Sie benötigen eine Patenbescheinigung?

Wenn sie eine Patenbescheinigung benötigen, melden sie sich bitte im Pfarramt zu den Geschäftszeiten.

Weiterführende Infos zur Taufe

Hier finden Sie z.B. eine Infobroschüre, liturgische Bausteine oder Textvorschläge für Einladekarten.

Tauftermine

Folgende Termine haben wir für eine Taufe reserviert:

Im Jahr 2023

     

  • 22.10.2023 (9:20 Uhr Ohnastetten, 10:30 Uhr Holzelfingen) (mit Pfr. Normann Grauer)
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  • 19.11.2023 (9:20 Uhr Holzelfingen)
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Im Jahr 2024

     

  • 14.01.2024 (9:20 Uhr Ohnastetten, 10:30 Uhr Holzelfingen)
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  • 18.02.2024 (14:00 Uhr Holzelfingen - separater Taufgottesdienst) 
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  • 31.03.2024 (6:00 Uhr Ohnastetten (Osternacht))
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  • 05.05.2024 (9:20 Uhr Ohnastetten, 10:30 Uhr Holzelfingen)
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  • 21.07.2024 (14:00 Uhr Holzelfingen - separater Taufgottesdienst) 
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  • 22.09.2024 (9:20 Uhr Ohnastetten, 10:30 Uhr Holzelfingen)
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Sollte bei Ihnen keiner der Termine passen, melden Sie sich bitte am besten telefonisch im Pfarramt. Wir finden dann bestimmt gemeinsam einen passenden Tauftermin.
Wünschen Sie in Ohnastetten eine Taufe um 10:30 Uhr, melden Sie sich bitte ebenfalls im Pfarramt. 

Sie wollen in einem unserer Gemeindehäuser feiern? Dann finden Sie hier die Preise und Mietverträge. 

Taufe
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Was ist bei der Auswahl der Paten zu beachten?

Wozu gibt es Paten?

Paten treten nach alter kirchlicher Sitte als Zeugen der Taufe den Erziehungsberechtigten zur Seite. Sie sollen das Ihre dazu beitragen, dem Kind zu helfen, bei Christus und seiner Gemeinde zu bleiben. Ihren Auftrag zu diesem Dienst erhalten die Paten von der Gemeinde. Er erwächst aus der Verantwortung, welche die Kirche für ihre jungen Glieder trägt, und verpflichtet sie zu treuer Fürbitte, christlichen Wandel und Mithilfe bei der evangelischen Erziehung des Kindes, notfalls an Stelle der Erziehungsberechtigten. Die Taufe setzt die Bestellung von Paten nicht voraus.

Wer kann Pate sein?

Bei der Auswahl der Paten sollen die Erziehungsberechtigten die Aufgaben des Patenamtes bedenken. Einer der Paten muß evangelischer Christ und zum Patenamt zugelassen sein. Daneben können auch Christen das Patenamt übernehmen, die Glieder einer der Bundesarbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen als Voll- oder Gastmitglied angehörenden Kirche sind. In begründeten Ausnahmefällen können daneben auch Christen, die Glieder anderer Kirchen sind, das Patenamt übernehmen. Mit Gliedern einer Kirche, die die Kindertaufe ablehnt, ist vor der Verleihung des Patenamtes ein Gespräch über die Tauftheologie zu führen. Es sollen mindestens zwei Paten bestellt werden. Zusätzlich können Taufzeugen bestellt werden. Sie sollen bestellt werden, wenn es nicht gelingt, Paten zu finden.

Als evangelischer Christ ist zum Patenamt zugelassen, wer in einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland konfirmiert oder als Erwachsener getauft ist oder die Zulassung auf andere Weise erworben hat (z. B. durch Übertritt oder Aufnahme). Glieder evangelischer Kirchen, mit denen Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft besteht, sind gleichgestellt; zu diesen gehören insbesondere alle Kirchen, die der Leuenberger Konkordie beigetreten sind10. Nicht konfirmierte Paten müssen das 14. Lebensjahr erreicht haben. Mit ihnen soll vor der Zulassung zum Patenamt ein Gespräch über die Grundwahrheiten des evangelischen Glaubens geführt werden.

Was sind Taufzeugen?

Taufzeugen können ebenfalls in das Taufverzeichnis eingetragen werden. Taufzeugen sollen auch bestellt werden, wenn Paten aus wichtigem Grund an der Taufe nicht teilnehmen können.

Kann man Paten auch nachträglich benennen?

Konnten vor der Taufe des Kindes keine Paten benannt werden, so können sie auch nachträglich bestellt werden.

Wer kann nicht Pate sein?

Pate kann nicht sein, wer es ablehnt, die mit der Taufe verbundene Verpflichtung zur christlichen Erziehung des Patenkindes zu bejahen, wer Jesus Christus, den Herrn, sein Wort und Sakrament, seine Kirche in grober Weise verächtlich macht oder durch seine den Geboten Gottes widersprechende Lebensführung der Gemeinde zum Ärgernis wird, wer keiner christlichen Kirche angehört, wer aus einer christlichen Kirche ausgetreten ist oder wer Mitglied einer sich von den christlichen Kirchen absondernden Gemeinschaft oder einer Sekte ist. Pate kann ferner nicht sein, wer die Kindertaufe ablehnt oder das umfassende Handeln Gottes in der Taufe leugnet. Aus diesen Gründen kann auch das Erlöschen einer Patenschaft festgestellt werden.

Aus: https://www.kirchenrecht-wuerttemberg.de/document/17178/search/140#top

Weiterführende Informationen

Informationen zur Taufe

Auf folgenden Seiten können Sie sich weiter über Taufe informieren:

Familienwegweiser Landkreis Reutlingen

Im Familienwegweiser für den Landkreis Reutlingen finden Sie Angebote und Ansprechpartner, etwa bei den Themen Kinderbetreuung, finanzielle Unterstützungen für Familien, Beratungsangebote.

Die Broschüre ist als Hilfestellung für werdende Eltern und Familien gedacht. Sie liegt in gedruckter Form in den Städten und Gemeinden des Landkreises aus und ist online abrufbar als pdf: https://www.fruehehilfen-reutlingen.de/familienwegweiser